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EKO-Terra und EKO-Terra Ca+

Organisch Düngen
im Herbst

Klärschlamm enthält wichtige Pflanzennährstoffe und wird deshalb seit Jahrzehnten als Dünger in der Landwirtschaft genutzt. Um das Grundwasser vor zu hohen Stickstoffeinträgen zu schützen, wurde allerdings mit der Novellierung der Düngeverordnung 2017 die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm stark eingeschränkt.
Hintergrund ist, dass durch die Neufassung der Düngeverordnung die Düngung mit Stickstoff und Phosphor sehr stark reglementiert und eingeschränkt wurde.
So sollen Überschüsse in der Stickstoff- und Phosphordüngung unterbunden werden.


Um dieses Ziel zu erreichen, sind die in der Düngeverordnung geregelte Düngebedarfsermittlung und Nährstoffbilanz sowie die Stoffstrombilanz zentrale Elemente. Hierbei spielt die Bewertung der verschiedenen organischen und mineralischen Düngemittel eine wichtige Rolle. Zu der Bewertung der Düngemittel gehört auch die Festlegung der Mindestwirksamkeit des enthaltenen Stickstoffs im tabellarischen Anhang der DüV.

Gedüngtem Stickstoff organischer Dünger kommt eine Doppelfunktion zu: Er dient zur Pflanzendüngung und ist ebenfalls zentral beim Erhalt und Aufbau von Humus. Der jeweilige Anteil ist für die verschiedenen Düngemittel sehr unterschiedlich. Güllen haben einen hohen Anteil an mineralischem Stickstoff. Stallmist, Kompost und Klärschlammerden enthalten überwiegend organisch gebundenen Stickstoff.

Ein neu entwickelter Dünger aus Klärschlammerde macht die organische Düngung nach der Ernte jetzt wieder möglich. EKO-Terra Ca+ ist nicht von Sperrfristen für stickstoffhaltige Düngemittel betroffen. Der Grund: der geringe Stickstoffgehalt. Die Vorteile: Förderung der Bodenfruchtbarkeit und ausgeglichene Humusbilanz.


Düngung mit reduzierten Sperrfristen

Düngung mit reduzierten Sperrfristen

In den Schilf­bee­ten einer Ver­er­dungs­an­lage wird Klär­schlamm in hu­mus­hal­tige Klär­schlamm­erde um­ge­wan­delt und es ent­steht EKO-Terra. Es ist ge­ruchs­neu­tral, hy­gie­nisch un­be­denk­lich und ähnelt in seinen Dünge­eigen­schaf­ten rei­fem Kom­post. Als hu­mus­wirk­sa­mer Dün­ger aus­ge­bracht, sichert EKO-Terra lang­fris­tig die Boden­frucht­bar­keit durch einen ef­fizi­en­ten Hu­mus­auf­bau und eine hoch­wer­tige Phos­phor­ver­sor­gung. Stick­stoff wird genau dann nach­ge­lief­ert, wenn die Pflan­zen ihn brau­chen, in der Ve­ge­ta­tions­pe­ri­ode, und wird nicht ins Grund­wasser aus­ge­waschen.

EKO-Terra und EKO-Terra Ca+

Durch Bei­mischung von Kalk ent­steht EKO-Terra Ca+, ein or­ga­nisch-minera­lischer Phos­phor-Dün­ger ohne wesent­lichen Ge­halt an Stick­stoff. Dem­zu­folge ist er be­son­ders für land­wirt­schaft­liche Be­trie­be in­te­res­sant, die einen hohen Phos­phor­be­darf haben, aber den­noch in der Stick­stoff­düng­ung flex­ibel blei­ben wollen. EKO-Terra Ca+ kann deshalb auch im Herbst zur or­ga­nischen Dün­gung aus­ge­bracht werden und liefert mit Phos­phor, Hu­mus und Kalk wertvolle Kom­po­nen­ten zum Auf­bau und Er­halt der Bo­den­frucht­bar­keit. Die Vor­teile von EKO-Terra und EKO-Terra Ca+ über­zeu­gen immer mehr land­wirt­schaft­liche Be­trie­be.
Die aus­ge­brachte Menge steigt seit Jahren kon­ti­nu­ier­lich auf zu­letzt rund 27.000 Tonnen im Jahr 2021.

EKO-Terra und EKO-Terra Ca+
Natürliches Phosphatrecycling

Natürliches Phosphatrecycling

Die Rück­ge­win­nung wert­vollen Pho­sphors aus Klär­schlamm ist zu­künf­tig ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Die land­wirt­schaft­liche Ver­wer­tung von EKO-Terra und EKO-Terra Ca+ praktiziert Phos­phat­re­cy­cling schon jetzt, ohne zu­sätz­lichen te­chnischen Auf­wand. Ge­gen­über Phos­phor-Rück­ge­win­nungs­ver­fah­ren aus dem Klär­an­lagen­be­trieb oder gar aus den Aschen aus Mo­no­ver­bren­nungs­an­la­gen hat die land­wirt­schaft­liche Ver­wer­tung den höchs­ten qua­li­ta­ti­ven und quan­ti­ta­ti­ven Wir­kungs­grad. Phos­phor ge­langt direkt zurück auf den Acker – na­tür­liche Kreis­lauf­wirt­schaft, wie sie im Buche steht.

Jede Charge EKO-Terra und EKO-Terra Ca+ wird nach AbfKlärV und DüMV auf Nähr- und Schad­stoffe unter­sucht und behördlich über­wacht. So ist sicher­gestellt, dass bei der land­wirt­schaft­lichen Ver­wer­tung keine gesetz­lichen Grenz­werte über­schritten werden.